In seiner Stellungnahme erläutert der SGB seine Position zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Höchstzahlen (Kontingente) für Kurzaufenthalts- (L) und Aufenthaltsbewilligungen (B) zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit für Personen aus Drittstaaten sowie für Erbringerinnen und Erbringer von Dienstleistungen (DLE) aus den EU/EFTA-Staaten mit Aufenthalt von über 120 Tagen.
Ausserdem weist der SGB in seiner Antwort darauf hin, dass Begleitmassnahmen wichtig sind, um Lohndumping und jegliche Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen zu verhindern. Ein wirksamer Lohnschutz ist zwingend zu verteidigen, die flankierenden Massnahmen dürfen in den Verhandlungen mit der EU keinesfalls geschwächt werden.