Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten)

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort (PDF), dass mit dem überarbeiteten Schutzkonzept der Grundsatz unverändert beibehalten wird, dass für alle EinwohnerInnen ein Schutzplatz in Wohnortnähe zur Verfügung stehen soll. Darüber hinaus wird im erläuternden Bericht aber zu Recht die Feststellung gemacht, dass sich viele Personen (vor allem PendlerInnen) tagsüber nicht in der Nähe des ihnen zugewiesenen Schutzraums aufhalten. Es wäre daher zu bevorzugen gewesen, diese Tatsache im überarbeiteten Schutzkonzept bzw. gegebenenfalls in dieser Vernehmlassung bereits zu berücksichtigen, anstatt dazu erst nachgelagert ein Konzept zu erarbeiten, wie dies gemäss dem erläuternden Bericht seitens Bundesamts für Bevölkerungsschutz aktuell geschieht.

Weitere Hinweise des SGB finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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