Mit der vorgeschlagenen Revision des Obligationenrechts sollen die Vorgaben an Unternehmen betreffend «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» (Art. 964a-964c OR) überarbeitet bzw. ergänzt werden. Ebenfalls wird der Umfang der erforderlichen Angaben in den Nachhaltigkeitsberichten ausgeweitet und präzisiert. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist mit den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich einverstanden, dies jedoch mit einer gewichtigen Ausnahme, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort (PDF) erläutert: Gemäss Vorentwurf sollen die Unternehmen in der Schweiz neu die Wahl haben, sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entweder am EU-Standard oder an einem anderen, vom Bundesrat zu bezeichnenden «gleichwertigen» Standard zu orientieren. Der einzige, überhaupt bekannte alternative Rahmen sind die «IFRS Sustainability Disclosure Standards» des International Accounting Standards Boards, einem privatwirtschaftlichen
Gremium von Rechnungslegungsexperten. Die IFRS-Standards sind jedoch keineswegs als mit dem EU-Standard «gleichwertig» anzusehen. Dies, weil sie nur Klimaaspekte berücksichtigen und Fragen der sozialen Nachhaltigkeit, der Arbeitsbedingungen und der «Good Governance» komplett ausklammern. Das können die Gewerkschaften nicht akzeptieren und fordern daher eine entsprechende Anpassung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Die Details finden sich in der verlinkten Vernehmlassungsantwort.
Änderung des Obligationenrechts - Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte
- Energie und Umwelt