Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kann nicht nachvollziehen, wieso die Kommission des Ständerates an dieser Gesetzesrevision festhalten will, obwohl das Anliegen bereits im totalrevidierten Energiegesetz berücksichtigt ist. Der SGB weist in seiner Stellungnahme ferner darauf hin, dass Interessensabwägungen zwischen Planungsvorhaben zur sauberen Stromversorgung und Landschaftsschutz eine komplexe Angelegenheit sind, die nur unter Berücksichtigung aller relevanten Grundlagen vorgenommen werden können.
Der SGB lehnt die vorgeschlagene Gesetzesrevision ab.