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Mieten steigen erneut: Bundesrat muss rasch handeln!

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Medienmitteilung

Erneute Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes

Die Belastung der Haushalte durch die immer stärker steigenden Mieten wird unerträglich. Normalverdienenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Anstatt die Bevölkerung zu entlasten, setzt der Bundesrat auch im Mietbereich weiter auf «Laissez-faire», es profitiert wieder einmal die Immobilienlobby. Millionen von Haushalten sind unmittelbar von der heute angekündigten weiteren Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes betroffen, was der Bundesrat hätte vermeiden müssen. Die angekündigten Massnahmen sind zaghaft und zu wenig wirksam. Damit spitzt sich die Kaufkraft-Krise weiter zu.

Seit gerade mal einem Monat macht sich die letzte Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes für Millionen von Schweizer Haushalten mit massiv gestiegenen Mieten bemerkbar. Und nun wird dieser Zinssatz gemäss heutiger Kommunikation des zuständigen Bundesamtes bereits wieder um 0.25 Prozentpunkte angehoben. Damit dreht sich die Mietpreisspirale weiter, denn die Mieten dürfen nun erneut um 3 Prozent plus Teuerungsanteil plus Kostenpauschale erhöht werden. Dass sich die grossen Immobilienverwaltungen – entgegen jeweils gemachter Versprechungen und pseudokonzilianter Kommunikation – mit dieser gesetzlich zulässigen Überwälzung auf die MieterInnen zurückhalten werden, ist leider nicht zu erwarten. Davon zeugen die flächendeckenden Erhöhungen der vergangenen Runde: Vor den Postfilialen standen die MieterInnen schweizweit Schlange und mussten ihre eingeschriebenen Briefe mit den Mietzinserhöhungen abholen. Ein sehr schwieriger Gang, angesichts des allgemeinen Kaufkraftdrucks mit massiv steigenden Krankenkassenprämien und sinkenden Renten in der Zweiten Säule.

Es ist daher völlig klar, dass es auch im Mietbereich schnelle und griffige politische Massnahmen braucht. Die vom Bundesrat dazu letzte Woche präsentierten Verordnungsänderungen gehen zwar in die richtige Richtung, sie sind aber völlig unzureichend. Und vor allem: Diese Änderungen müssen – und können grösstenteils – sofort umgesetzt werden. Der Plan ist stattdessen, dazu im Sommer 2024 zunächst eine Vernehmlassung zu eröffnen.

Besonders wichtig: Das geltende Mietzinsmodell muss wie angekündigt möglichst schnell überprüft und überarbeitet werden. Denn dieses Modell geht immer noch von 60 Prozent Fremdfinanzierung aus, obwohl sich mehr als die Hälfte der Schweizer Wohnungen im Besitz institutioneller Anleger befindet, welche ihre Immobilien nur in sehr geringem Mass über Fremdkapital finanzieren. Die institutionellen Anleger dürfen also gemäss heutigem Recht die Mieten erhöhen, ohne dass sie überhaupt höhere Kosten zu tragen haben.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

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Reto Wyss
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