Eingang der SRG-Generaldirektion in Bern

Foto: © SRG SSR

 

SRG: Bundesrat ignoriert Realität und Institutionen

  • Kommunikation und Medien
Medienmitteilung

Senkung der Radio- und Fernsehabgabe

Der SGB kritisiert die vom Bundesrat beschlossene Senkung der Radio- und TV-Gebühr scharf. Sie steht völlig im Widerspruch zur geltenden SRG-Konzession, zur überwältigenden Mehrheit der Rückmeldungen in der Vernehmlassung und nicht zuletzt zu den einstimmigen Beschlüssen der beiden zuständigen Parlamentskommissionen. Vor der Behandlung der «Halbierungsinitiative» schafft der Bundesrat damit faits accomplis und schwächt den medialen Service public massiv. Das ist fahrlässig und gefährlich.

Durch eine erneute Senkung der Haushalts- und Unternehmensabgabe für Radio und TV will der Bundesrat der «Halbierungsinitiative» den Wind aus den Segeln nehmen. Der SRG würden damit jährlich bis zu 200 Millionen Franken entzogen, was ihr «präventiv» massiven Schaden zufügen würde. Denn die unumgängliche Folge des dadurch ausgelösten Abbaus bei der Qualität, der Vielfalt und den Arbeitsplätzen wäre ganz einfach eine weitere Schwächung des Medien- und Kulturplatzes Schweiz in seiner Gesamtheit. Und Hauptleidtragende wären neben dem Personal allen voran die Randregionen und Sprachminderheiten. Was es stattdessen braucht, ist eine Sicherung des medialen Service public über alle Landesteile hinweg, mit hoher Qualität und guten Arbeitsbedingungen.

Der Entscheid des Bundesrats steht völlig im Widerspruch zu den demokratischen Gepflogenheiten. Denn erstens waren die Rückmeldungen in der zur Gebührensenkung durchgeführten Vernehmlassung grösstmehrheitlich sehr negativ. Zweitens haben sich die Fernmeldekommissionen der Parlamentskammern beide einstimmig gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Und drittens ist es grundsätzlich unredlich, dass der Bundesrat – nota bene im inhaltlichen Widerspruch zur geltenden SRG-Konzession – die demokratische Auseinandersetzung über die Halbierungsinitiative bzw. einen allfälligen Gegenvorschlag dazu in Eigenkompetenz vorwegnimmt. Der SGB fordert den Bundesrat daher zur Rücknahme dieser RTVV-Revision auf.

Der SGB steht fest an der Seite der Arbeitnehmenden der Medienbranche. Diese haben fast wöchentlich neue Hiobsbotschaften mit Kahlschlägen auf den Redaktionen und in den Studios zu verkraften. In diesem prekären Kontext ist der heutige Entscheid also nicht nur medien- und demokratiepolitisch völlig unverantwortlich. Vielmehr würde die Senkung der RTVV-Gebühr bei der SRG mittelfristig zu einer Reduktion von 900 Vollzeitstellen und noch einmal etwa gleich vielen Stellen bei Drittfirmen der Medienbranche führen.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
Top