Der Entwurf des Gesetzes über elektronische Medien wurde lange erwartet und soll viele Neuerungen bringen. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) sind aber viele Fragen unbeantwortet oder nicht zufriedenstellend gelöst.
So kritisiert der SGB, dass nach dem Gesetzentwurf Service public-Leistungen im Wesentlichen mit Audio- und Videobeiträgen erbracht werden müssen. Eine weitere Kritik richtet sich gegen die neu vorgeschlagene Deregulierung im Medienbereich, die es Anbietern neuer Medienformate ermöglicht, ohne Registrierung und damit ohne Informationen zu Besitzerverhältnissen, Geschäftssitz, Zahl der Beschäftigten usw. ihre Leistungen anbieten zu können.
Der Gesetzesvorschlag hat aus Sicht des Gewerkschaftsbunds aber auch positive Seiten. So begrüsst der SGB grundsätzlich die Einführung einer Regulierungsbehörde (KOMEM). Allerdings fehlt es ihr an einer wichtigen Zuständigkeit. Sie müsste die Entwicklungen im Medienangebot verfolgen und Vorschläge für Massnahmen unterbreiten können, wenn sie die Versorgung gefährdet sieht.