Teilrevision der Signalisationsverordnung (Tempo 30 und Mitfahrgemeinschaften)

  • Verkehr
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der SGB befürwortet die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen durchgehend.

Eine herabgesetzte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts erhöht nicht nur die Strassenverkehrssicherheit und den Verkehrsfluss, sondern sie vermindert auch die Lärmemissionen in Wohnquartieren ganz wesentlich. Unter Letzteren leidet heute vor allem der Schlaf der arbeitenden Bevölkerung. Insofern ist die mit dieser Verordnung vorgeschlagene Neuregelung zur erleichterten Einführung von Tempo 30 ein sehr begrüssenswerter (wenn auch, alleine, noch nicht hinreichender) Schritt.

Die mit dieser Vernehmlassung ebenfalls vorgeschlagene Förderung von Mitfahrgemeinschaften durch deren mögliche Priorisierung auf gewissen Fahrsteifen und Parkplätzen begrüsst der SGB ebenfalls. Davon profitieren insbesondere auch Fahrgemeinschaften von PendlerInnen sowohl im Binnen- als auch im Grenzverkehr.

Die Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds findet sich unten als PDF verlinkt.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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