Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke in einer schweren Strommangellage

  • Energie und Umwelt
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Selbstverständlich ist auch für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) die Abwendung einer schweren Strommangellage in jedem Fall zentral. Der SGB fordert in seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Dokument unten) jedoch die Überarbeitung des vorliegenden Verordnungsentwurfs anhand von drei Punkten: Erstens soll eine genauen Definition einer «Strommangellage» erfolgen, konkret wann diese drohend oder schwer ist. Zweitens soll im Fall der Strommangellage auch auf die Wasserreserve, die Verbrauchsreserve und die gesamte ergänzende Reserve in Betrieb genommen werden, nicht lediglich die Gasreservekraftwerke. Und als dritten Punkt regt der SGB Präzisierungen mit Blick auf so genannte Verbrauchslenkungsmassnahmen an. Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (s.u.).

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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