Verordnung über die Entschädigung der Kantone im LSVA-Vollzug

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Mit der Inkraftsetzung des revidierten Schwerverkehrsabgabegesetzes werden die Kantone ab 2026 von verschiedenen Vollzugsaufgaben der LSVA-Erhebung entlastet. Mit der vorgeschlagenen Verordnungsänderung sollen folglich die von den Kantonen bis anhin vom Bund erhaltenen Vollzugsentschädigungen von 9 Millionen auf rund die Hälfte gekürzt werden. Der SGB unterstützt diese Änderung, schlägt jedoch vor, die entsprechenden Pauschalentschädigungen an die Kantone komplett zu streichen. Weitere Details und ausführliche Begründungen finden sich in der Vernehmlassungsantwort (PDF).

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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