Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt zum Verordnungsentwurf zur Senkung des Stromverbrauchs im Mobilfunkt bei Strommangellagen Stellung. Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.
In einer Strommangellage ist die Kontingentierung der Grossverbraucher eine wichtige Massnahme, um Netzabschaltungen zu verhindern. Für einzelne grundversorgungsrelevante Dienstleistungen braucht es jedoch eine spezifische Lösung, welche im Falle der Telekommunikation mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf vorgeschlagen wird.
Der SGB kann diesem Entwurf, welcher weitgehend auf einem durch die Branche ausgearbeiteten Umsetzungskonzept beruht, ohne wesentliche Vorbehalte zustimmen. Sinnvoll erscheint uns insbesondere, dass die Aufrechterhaltung der Festnetzkommunikation priorisiert wird, da im Festnetz Daten viel energieeffizienter transportiert werden können als im Mobilfunk.
Dass die auf Stufe 1 und 2 vorgesehenen DNS-Sperren gegen die (gesetzlich vorgegebene) Netzneutralität verstossen, muss im Sinne des Ziels der Verordnung, einen relevanten Beitrag zur Bewältigung einer Strommangellange zu leisten, in Kauf genommen werden zumal diese Massnahme mit Art. 48a FMG ebenfalls auf einer gesetzlichen Basis fusst.