Der SGB begrüsst, dass die PostCom den Versuch unternimmt, Mindeststandards für die Logistikbranche zu definieren. Der jetzt vorliegende Entwurf wird den Anforderungen aber nicht gerecht. So orientiert sich der vorgeschlagene Mindestlohn nicht am Branchenüblichen sondern am tiefsten existenten Niveau.
Die PostCom ist laut Postverordnung gehalten, die branchenüblichen Arbeitsbedingungen zu ermitteln und darauf basierend Mindeststandards festzulegen. Für ersteres hat die PostCom den beiden Ökonomen Graf und Flückiger einen Auftrag erteilt, die Ergebnisse liegen in der Studie «Bericht zu branchenüblichen Mindeststandards im Postmarkt» von 2015/2016 resp. in den Zusatzberechnungen der beiden Wissenschafter vom März 2018 vor. Der nun vorgeschlagene Mindestlohn von 18.27 CHF ist aber viel zu niedrig und weder durch die Studie noch durch Zusatzberechnungen gestützt.
Es fragt sich, welche Absicht mit dieser Verordnung verbunden wird. Soll die PostCom, wie es ihrem Auftrag entspricht, Mindeststandards für die Branche festlegen, die den branchenüblichen Standards entsprechen oder orientiert sich die PostCom bei den Mindeststandards am tiefsten Niveau der Arbeitsbedingungen, die es in der Branche gibt? Dies wäre eine fatale Interpretation des Auftrags, denn damit würde die «Branchenüblichkeit» ganz grundsätzlich zur Disposition gestellt.