Der Ständerat spricht sich zwar im Grundsatz für die vom Bundesrat und den Sozialpartnern präsentierte Überbrückungsleistung aus, streicht diese aber stark zusammen. Für die Betroffenen ist das frustrierend, der neugewählte Nationalrat ist entsprechend gefordert.
Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben zugenommen. Dies stellen nicht nur die SGB-Gewerkschaften in ihrer täglichen Arbeit, sondern auch die OECD und sogar das Seco fest. Die Diskriminierung äussert sich einerseits in einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse und andererseits in steigender Arbeitslosigkeit für die über 55-Jährigen. Entsprechend nimmt auch ihre Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen stetig zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung für die ältere Generation der Arbeitnehmenden fordert. Betroffene, die trotz unzähliger Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, sind entmutigt, was das Problem nur noch vergrössert. Wenn am Ende die Aussteuerung kommt, geht es auch finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg an der Sozialhilfe und damit später an den Ergänzungsleistungen vorbei. Mit der Überbrückungsleistung würde diesen Leuten in der Not geholfen. Denn die ÜL verhindert nicht nur das unwürdige Abrutschen nach einer erfüllten Berufskarriere auf das tiefe Niveau der Sozialhilfe für einige wenige Jahre, sondern sie stellt auch sicher, dass während dieser Jahre nicht der Boden für andauernde Altersarmut danach gelegt wird.
Beide dieser effektiven Wirkungen setzt der Ständerat mit seinem heutigen Entscheid, bzw. der Annahme zweier Einzelanträge Noser, fahrlässig aufs Spiel. Denn erstens will er, dass die ÜL nur bis zum Erreichen des vorzeitigen und nicht des ordentlichen Rentenalters gesprochen werden kann, und zweitens soll sie beim zweifachen Betrag des EL-Lebensbedarfs gedeckelt werden (statt beim dreifachen Betrag). In Anbetracht der hohen Gesundheits- und Wohnkosten wird sich dabei die Leistungshöhe für viele ÜL-EmpfängerInnen nicht mehr wesentlich von der Sozialhilfe unterscheiden. Und bei Erreichen des 62. Altersjahrs werden sie dann, wie heute, mit erheblichen Renteneinbussen sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule leben müssen. Viele ÜL-BezügerInnen würden dabei in die Altersarmut fallen und langfristig auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein.
Der Ständerat macht mit seinem Entscheid heute zwar deutlich, dass er den Handlungsbedarf bei den älteren Arbeitnehmenden anerkannt hat. Denn immerhin ist mit den ÜL eine gezielt wirkende neue Sozialleistung auf dem parlamentarischen Weg – und das bereits wenige Monate, nachdem die Sozialpartner diese Leistung initial vorgeschlagen haben. Mit der unnötigen Annahme der Einzelanträge Noser schwächt der Rat allerdings die Wirksamkeit der ÜL massiv. Nun steht der neugewählte Nationalrat in der Verantwortung, die Vorlage entsprechend zu korrigieren.