Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sieht die vorliegenden Änderungsvorschläge der Verordnungen kritisch und nimmt in seiner Vernehmlassungsantwort (PDF) dazu detailliert Stellung.
Darin unterstreicht der SGB u.a. seine Befürchtung, dass die Kostenabrechnung und damit das Bonus-Malus-System, wie den Kassen zu wenig Spielraum lässt, um innovativer zu werden und die Dienstleistungen weiter zu verbessern. Es besteht die Gefahr, dass die nötigen Kosten, die es für effiziente und gut geführte Kassen braucht, zunehmend von den Gewerkschaften und Kantonen als Träger der Kassen getragen werden müssen.
Wesentliche Kritikpunkte sind u.a. die zu enge Definition der anrechenbaren Kosten, die fehlende Berücksichtigung des Risikos der Trägerhaftung und in der Verordnung angelegte Nachteile für private Kassen. Diese Punkte sind in der Vernehmlassungsantwort des SGB (siehe Link unten) detailliert begründet.
Für den SGB muss die neue Arbeitslosenkassenentschädigungsverordnung:
- Investitionen in die Qualität und Innovation stärker abgelten,
- die Konsequenzen der Trägerhaftung finanziell berücksichtigen und
verhindern, dass den privaten Kassen ein Nachteil entsteht.