Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Krankenversicherungsverordnung (KVV). Er kann sich damit einverstanden erklären, geht allerdings nicht davon aus, dass sie eine wesentliche Wirkung erreichen, denn die vorgeschlagene Revision ist völlig zahnlos und unverbindlich. So gehen mit einem Überschreiten der Kostenziele keinerlei verbindliche Massnahmen einher und die Kantone sind ihrerseits ohnehin völlig frei in der Festlegung und Durchsetzung von Kostenzielen. Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung der im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur abgelehnten «Kostenbremse-Initiative» in Kraft tretenden KVG-Revision zur Einführung von Kosten- und Qualitätszielen im Gesundheitswesen vor.
Neben der übergeordneten Dringlichkeit einer bezahlbaren und vor allem sozialen Finanzierung der Grundversicherung ist eine wirksame Kostendämpfung absolut unabdingbar. Griffige Massnahmen liefert der aktuelle Vorschlag dafür jedoch nicht.
Zusätzlich kritisiert der SGB in seiner Stellungnahme die vom Bundesrat gemachte Verknüpfung der beschlossenen KVG-Revision zu den Kosten- und Qualitätszielen mit dem sich parallel in Vernehmlassung befindenden «Entlastungspaket 2027» stark: Im Rahmen seiner Kürzungsideen schlägt der Bundesrat vor, dass die Ausgaben des Bundes für Prämienverbilligungen künftig nur noch mit den neu festzusetzenden Kostenzielen und nicht mehr – wie bis anhin – mit den tatsächlich eintretenden Kostensteigerungen wachsen sollen. Während also diese neuen Kostenziele für sämtliche Akteure des Gesundheitswesens (Regulatoren, Leistungserbringer, Finanzierer etc.) explizit keinerlei Verbindlichkeit haben, sollen sie stattdessen – über den Umweg einer anderen Vorlage – ausschliesslich auf die Prämienzahler:innen hart angewendet werden. Letztere, bzw. insbesondere die Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen, sollen neu also als einzige ein zusätzliches Kostenrisiko tragen müssen. Der SGB lehnt diesen Sparvorschlag vehement ab und kritisiert es als unredlich, dass die beabsichtigte harte Anwendung der Kostenziele auf die Ausgaben des Bundes für Prämienverbilligungen im Rahmen dieser KVV-Vernehmlassung mit keinem Wort zu erwähnen.
Die detaillierte Stellungnahme mit ausführlicher Begründung findet sich unten verlinkt.