Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort (PDF) die vorgeschlagene Revision des KVG für die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Prinzips der einmaligen Datenerhebung im spitalstationären Bereich vor. Gleichzeitig merkt der Gewerkschaftsbund grundsätzlich an und bekräftigt, dass die zu schaffende Rechtsgrundlage einerseits höchsten Anforderungen im Bereich des Datenschutzes zu genügen hat, andererseits aber auch breit genug sein soll, um eine Anwendung des Prinzips der einmaligen Datenerhebung über den Bereich der spitalstationären Versorgung hinaus zu ermöglichen. Zu Letzterem hält der erläuternde Bericht lediglich fest, dass «die angepassten Rechtsgrundlagen eine spätere Integration der Verarbeitung der in den Sektoren der ambulanten Versorgung oder der Pflege benötigten Daten ermöglichen» soll.
Änderung der KVG betreffend Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten
- Gesundheit
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