Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV)

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB zur Umsetzung der Motion SGK-N 22.3377 «invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads»

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vorgeschlagene Änderung hin zu invaliditätskonformen Tabellenlöhnen bei der Berechnung des IV-Grads mit Nachdruck. Er hatte bereits im Rahmen der Reform zur «Weiterentwicklung der IV» gefordert, dass die von den IV-Stellen heute für die Bestimmung des IV-Grades herangezogenen LSE-Tabellen für den Einkommensvergleich überarbeitet werden sollten, weil sie ihrer Aufgabe nicht gerecht werden.

In seiner ausführlichen Vernehmlassungsantwort nimmt der SGB Stellung zu den aktuell vorgeschlagenen Änderungen.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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