Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vorgeschlagene Änderung hin zu invaliditätskonformen Tabellenlöhnen bei der Berechnung des IV-Grads mit Nachdruck. Er hatte bereits im Rahmen der Reform zur «Weiterentwicklung der IV» gefordert, dass die von den IV-Stellen heute für die Bestimmung des IV-Grades herangezogenen LSE-Tabellen für den Einkommensvergleich überarbeitet werden sollten, weil sie ihrer Aufgabe nicht gerecht werden.
In seiner ausführlichen Vernehmlassungsantwort nimmt der SGB Stellung zu den aktuell vorgeschlagenen Änderungen.