Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist mit den vorgeschlagenen Aktualisierungen und Nachführungen auf Verordnungsebene einverstanden. Sie ergeben sich aus der Vorlage zur Weiterentwicklung der Armee und beinhalten Aktualisierungen von Gesetzesverweisen und harmonisieren die Terminologie der Militärversicherungsverordnung mit jener des KVG. Der SGB begrüsst die Präzisierung von Art. 14 MVV wonach militärversicherte Patienten lediglich aus medizinischen Gründen vom Grundsatz abweichen können, sich in einem Vertragsspital behandeln lassen zu müssen.
Änderung der Verordnung über die Militärversicherung
- Sozialpolitik