Der Schweizerische Gewerkschaftsbund erklärt sich in seiner Stellungnahme damit einverstanden, dass die bei einer Ratenzahlung der UVG-Prämien anfallenden Zuschläge an die veränderte Zinssituation angepasst werden können. Er unterstützt auch das Bestreben, sowohl den administrativen Aufwand als auch die anfallenden (Betreibungs-)Kosten möglichst gering zu halten bei wiederholtem Zahlungsverzug. Gerade aus Sicht der freiwillig Versicherten stellt sich allerdings die Frage inwiefern dieses Ziel nicht besser erreicht werden könnte mit einer Begrenzung der jährlichen Betreibungsprozesse.
Die Antworten zu den Detailfragen finden sich im unten verlinkten Dokument.