Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) in Sachen Grossereignisse

  • Unfallversicherung
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist mit der formellen Anpassung von Artikel 95a UVV einverstanden. Diese Angleichung an Artikel 26 des «Reglement Grossereignis» der Ersatzkasse UVG und die Genehmigung des Artikel 26 des Reglements sind inhaltlich unbestritten und dienen einzig der Rechtssicherheit. Sie stellen klärend fest, dass auch bei der Ermittlung des regulären Zuschlags alle zu erwartenden Regressansprüche berücksichtigt werden.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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