Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die Vorlage. Die Erfahrungen im Rahmen des laufenden Pilotprojekts sind positiv, die Kosten für die medizinischen Massnahmen während der intensiven Frühintervention bei frühkindlichem Autismus (IFI) sollen auch ab 2027 durch die Invalidenversicherung getragen werden. Bei der konkreten Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass die Pauschalbeträge der IV nicht zu tief angesetzt werden.
Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung
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