Die Motion 11.3811 «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» bezweckt, dass die Taggeldzahlungen der Unfallversicherung auf jene Fälle ausgeweitet werden, in welchen eine Erwerbsunfähigkeit als Spätfolge oder Rückfall eines Unfalls während der Jugend auftritt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Vorlage und stimmt der vorgeschlagenen Ausgestaltung zu.
Das Hauptproblem, dass das Erwerbsausfallrisiko bei Krankheit nicht für alle über eine Sozialversicherung abgedeckt wird, bleibt jedoch bestehen. Dies ist problematisch und auch im europäischen Vergleich einzigartig. Wenig überraschend weist der Erläuternde Bericht darauf hin, dass die Nachbarländer der Schweiz nicht konfrontiert sind mit dem Problem, das die Vorlage lösen will. Weil sie alle ein System der obligatorischen Versicherung kennen, in dem der Verdienstausfall im Krankheitsfall gedeckt ist. Schutzlücken haben wir in der Schweiz insbesondere bei atypischen Arbeitsverhältnissen mit tiefen Löhnen. Aber auch zwischen zwei Arbeitsverhältnissen ist der Schutz häufig ungenügend. Ziel bleibt deshalb, dass der Erwerbsausfall flächendeckend über eine obligatorische Krankentaggeldversicherung gesichert ist.