Der SGB kann die Anpassung des Prämiengenehmigungsverfahrens unterstützen. Es ist begrüssenswert, dass sich die Kantone künftig auch zu den Prämieneingaben der Versicherer für ihr Hoheitsgebiet äussern können. Nach Ansicht des SGB sollen sie dies allerdings nicht nur gegenüber der Aufsichtsbehörde, sondern weiterhin auch gegenüber den Versicherern tun können. Weitere Hinweise und Argumente zu den vorgeschlagenen Änderungen finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF).
Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG)
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