Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR)

  • Gesundheit
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Mit der vorgeschlagenen Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) will der Bundesrat die Möglichkeit schaffen, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung künftig die Kosten von bestimmten medizinischen Mitteln und Gegenständen übernimmt, welche Versicherte im EU-/EFTA-Ausland privat einkaufen. Erklärtes Ziel ist eine Kostendämpfung bzw. eine positive Wirkung auf die Kostenbeteiligung und die Prämien der Versicherten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schätzt die Wirksamkeit dieser Vorlage als äusserst bescheiden ein und hat gleichzeitig gewisse Bedenken, die im Folgenden angebracht werden. Im Bereich MiGeL braucht es wirksame Massnahmen, welche allerdings zunächst eine fundierte Analyse der Situation erfordern.

Die ausführliche Stellungnahme und Begründung im Detail findet sich in der Vernehmlassungsantwort des SGB (PDF). 

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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