Rentenkürzungen und weitreichender Eingriff in die Lebensplanung
- AHV
Häufig wird suggeriert, dass die AHV-Reform einzig die Frauen betrifft. Es stimmt zwar, dass Frauen die Hauptlast tragen. Aber auch Ehepaare sind betroffen. Was heisst das konkret? Für ein Ehepaar mit mittlerem Einkommen, bei welchem der Mann durchschnittlich rund 2.5 Jahre älter ist als die Frau, und welche gemeinsam zwei Kinder grossgezogen haben, bedeutet AHV 21 24'000 Franken weniger Rente. Und dies, selbst wenn die Frau bis 65 Jahre arbeitet. Aber nicht nur das. Auch der gemeinsame Rentenantritt wird ihnen neu verunmöglicht. Denn wenn der Mann mit 65 Jahren das Rentenalter erreicht, müssen sie neu warten, bis die Frau im Alter von 63 Jahren ihre AHV-Rente überhaupt vorbeziehen kann.
Übergrosse Mehrheit der Bevölkerung von Rentenkürzungen betroffen
In der Schweiz leben gut drei Viertel (76%) der 18- bis 80-Jährigen in einer Paarbeziehung. Auch die Ehe ist weiterhin sehr verbreitet: 72% der in einer heterosexuellen Paarbeziehung lebenden Personen ab 25 Jahren sind verheiratet. Noch häufiger ist der Trauschein bei Paaren mit gemeinsamen Kindern: 93 % der Eltern gemeinsamer Kinder sind verheiratet (BFS 2018). Dabei ist der Zivilstand in der Altersvorsorge entscheidend. Denn gemäss AHV-Gesetz erhalten Ehepaare zusammen maximal 150 % der maximalen AHV-Rente von einer Einzelperson. Heute wird die AHV-Rente bei neun von zehn Ehepaaren plafoniert. Knapp 60 Prozent erhalten dann die maximale Ehepaarrente von 3585 Franken pro Monat. Bereits heute empfinden gerade diese Ehepaare, bei welchen häufig beide Personen erwerbstätig waren, das Ehepaarplafonds in der AHV als Benachteiligung. Und mit AHV 21 wird seine Wirkung noch verstärkt. Denn mit AHV 21 wird ihre Rentensituation dauerhaft verschlechtert. Paare, welche die maximale Ehepaar-Rente erhalten werden, entgeht mit AHV 21 fast 24'000 Franken Rente.
Eingriff in die Lebensplanung der Ehepaare
Neben diesen Rentenverlusten führt AHV 21 für Verheiratete zu einer weiteren Verschlechterung. Denn die beiden Ehepartner sprechen sich häufig ab, um gemeinsam in Rente zu gehen und deshalb auch gleichzeitig die AHV-Rente zu beziehen – selbst, wenn dies zu Rentenkürzungen führt. Bisher können Frauen mit 62 die AHV beziehen. Mit AHV 21 soll der AHV-Vorbezug erst ab 63 Jahren möglich sein. Dieser Beschluss hat für die Finanzen der AHV keine Bedeutung. Denn die Kosten eines AHV-Vorbezugs werden sowohl heute wie auch mit AHV 21 auf die Versicherten abgewälzt. Für viele Ehepaare hat AHV 21 aber umso weitreichendere Folgen. Denn bei fast 60 % aller Ehepaare ist der Mann älter als seine Frau. Der Altersunterschied zwischen den erstmals Heiratenden ist in der Schweiz seit 1950 ziemlich stabil: Die Männer sind zwischen 2,2 und 2,6 Jahre älter als die Frauen.1 Mit AHV 21 wird ihnen ein gemeinsamer AHV-Bezug erschwert – sie müssen bis zu ein Jahr länger warten, bis auch die Frau ihre AHV-Rente vorbeziehen kann. Und aufgrund des Ehepaarplafonds für dieses weitere Jahr Arbeit trotzdem weiterhin keine höhere Rente erhalten.
Bei 58.6 % der Paare ist der Mann mindestens 2 Jahre älter als die Frau, in 28.5 % der Paare sind beide gleich alt (+/- 1 Jahr) und in 13 % der Paare ist die Frau mindestens 2 Jahre älter als der Mann. Hierfür wurden alle Paare, in denen beide Partner 18 oder älter sind, berücksichtigt. (Quelle: BFS – Erhebung zu Familien und Generationen (2018).