Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung und Verlängerung Nullzinskonto

  • Berufliche Vorsorge
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der SGB begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene, befristete Verlängerung des Nullzinskontos. Auch wenn sich die finanzielle Lage der Auffangeinrichtung im Bereich der FZ-Gelder aufgrund der Zinswende mittelfristig wieder besser präsentiert. Gerade angesichts der sich eintrübenden Konjunkturaussichten bleibt es für die Auffangeinrichtung auch in Zeiten (leicht) positiver Zinsen wichtig, dass sie einen Teil ihrer Anlagen jederzeit risikoarm und liquide anlegen kann, ohne Verluste zu machen (Risikoreduktion). Mittelfristig braucht es hingegen weitergehende Lösungen, um die FZ-Guthaben insgesamt besser zu schützen.

In seiner vollständigen Vernehmlassungsantwort finden sich die vollständige Begründung und weitere HInweise.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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