Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die klaren Entscheide der ständerätlichen Sozialkommission für eine solide Finanzierung der 13. AHV-Rente. Die Stimmbevölkerung hat sich vor einem Jahr deutlich für eine starke AHV ausgesprochen. Dazu braucht es eine solide und möglichst solidarische und kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente. Mit den heutigen Beschlüssen ist dies sichergestellt.
Der unfaire Vorschlag des Bundesrats wurde korrigiert: der Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV hat die Kommission eine deutliche Absage erteilt. Das ist wichtig. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich auch die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV. Und statt einer ungenügenden und einseitigen Erhörung der Mehrwertsteuer spricht sich die Kommission für eine solide, solidarische und kaufkraftschonende Mischfinanzierung in mehreren Etappen aus. Die teilweise Finanzierung über Lohnbeiträge ist gerechtfertigt, weil sie für sozialen Ausgleich sorgt. Die höheren Lohnbeiträge werden für die Bevölkerung kaum spürbar sein.
Die Ständeratskommission übernimmt darüber hinaus Verantwortung, den mittelfristigen Finanzbedarf der AHV sicherzustellen. Das ist zu begrüssen. Eine Salamitaktik, um die AHV Schritt für Schritt auszubluten – und damit die von der Stimmbevölkerung in aller Deutlichkeit abgelehnte Rentenaltererhöhung anzupeilen –, ist der AHV nicht würdig. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der heutige Beschluss auch im Ständeratsplenum Bestand hält.