Die Oberaufsicht 2. Säule bestätigt in ihrem heute veröffentlichten Bericht: Den Pensionskassen geht es besser als je. Trotz negativen Anlageergebnissen im letzten Jahr verfügen die meisten Kassen noch über solide Reserven und Rückstellungen. Die finanziellen Aussichten der Pensionskassen verbessern sich aufgrund der steigenden Zinsen laufend weiter. Vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung der vom Parlament verabschiedeten BVG-Abbauvorlage entscheidend. Der SGB sammelt aktuell Unterschriften für das Referendum. Statt weiteren Verschlechterungen der Leistungs-Garantien braucht es nun höhere Pensionskassenrenten und einen Teuerungsausgleich für RentnerInnen. Ansonsten verlieren die Renten ungebremst an Wert.
Der Bericht der Oberaufsicht zeigt auf, dass zu viele Kassen den ewig pessimistischen Experten-Meinungen gefolgt sind und die rentenwirksamen Umwandlungssätze weiter gesenkt haben. Obwohl gleichzeitig ihre Renditeerwartungen stiegen. Das Resultat dieses Vorgehens ist klar: die Versicherten tragen das Risiko der Finanzmärkte. Der Aufruf der Oberaufsicht, «die Pensionskassen hätten sich um einen Ausgleich zwischen den unterschiedlich behandelten Generationen zu sorgen» wirkt vor diesem Hintergrund geradezu zynisch.
Zu einfach macht es sich die Oberaufsicht auch in der Analyse zum gewählten Schwerpunktthema. Welche Bedeutung der Teuerung zukommt, um die Leistungskraft der Pensionskassen zu würdigen, ignoriert der Bericht schlicht. Auch die Analyse zum Beitrag der Anlageerträge an den Renten der 2. Säule greift zu kurz. Eine vom SGB erstellte Hintergrundanalyse zur Entwicklung der Kapitalerträge zeigt das Gegenteil: Seit 2015 zahlt der «dritte Beitragszahler» nur noch einen Fünftel der Beiträge. Bis ins Jahr 2000 lag dieser Beitrag konstant bei einem Drittel. Umso stärker ist die Belastung für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Auch in den letzten beiden Jahren sind die Beiträge pro Versicherte gestiegen und die Kapitalerträge gesunken. Diese Entwicklung ist alles andere als zwingend. Gut geführte Kassen weisen auch heute noch einen Beitrag des Anlageertrags an die Rente von bis zu 40 Prozent auf.
Das Problem liegt auch hier darin, dass die Versicherten vom Gesetz nicht genügend geschützt werden. Denn der vom Gesetz garantierte Mindestzins sollte eigentlich so festgelegt werden, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden müssen. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren weit hinterher. Seit rund einem Jahr liegt er sogar tiefer als der risikolose Zins einer 10-jährigen Bundesobligation. Jene, die am stärksten von dieser Schere zwischen realen Renditeerträgen und einem tiefen Garantiezins profitieren – die Versicherer – werden von der Analyse der Oberaufsicht nicht einmal abgedeckt. Trotz steigenden Zinsen geben sie den angeschlossenen Arbeitnehmenden eine skandalös tiefe Verzinsung weiter.
Der Bericht der Oberaufsicht verdeutlicht damit glasklar: den Pensionskassen geht es gut. Die Versicherten haben gelitten und tun dies weiterhin. Vor diesem Hintergrund ist das Referendum gegen die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform bitter nötig: eine weitere Verschlechterung der Leistungs-Garantien ist inakzeptabel.