Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst diesen ersten Schritt der Digitalisierung, mit welcher Dienstleitende der Armee, im Zivildienst, Zivilschutz und bei «Jugend und Sport» ihre Ansprüche auf Erwerbsersatzleistungen künftig in einem digitalen Verfahren sollen geltend machen können.
Der SGB fordert das Bundesamt für Sozialversicherungen dazu auf, die Digitalisierung der Sozialversicherungsverfahren weiter voranzutreiben und dabei insbesondere die digitalen Dienstleistungen für die versicherten Personen zu priorisieren.
Dabei ist nicht nur stets darauf zu achten, dass der Datenschutz der Arbeitnehmenden gewährleistet ist, sondern auch, dass die Verfahren für die Versicherten möglichst einfach zugänglich ausgestaltet sind. Die Digitalisierungsprozesse sollen nicht einzig für Durchführungsorgane und Arbeitgeber zu Kosteneinsparungen führen. Im Sinne der digitalen Inklusion müssen sie auch für Versicherte mit lediglich Grundkompetenzen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie für Menschen mit Behinderungen möglichst barrierefrei zugänglich und ohne (zusätzlichen) Aufwand zu bewältigen sein.