Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass die AHV das wichtigste Sozialwerk der Schweiz ist und dass in der 1. Säule kein Spielraum für eine Senkung der Renten besteht. Umso enttäuschter ist der SGB vom Vorschlag des Bundesrats zur Stabilisierung der AHV. Die Verfassung schreibt vor: Die Renten aus der 1. Säule müssen existenzsichernd sein. Dieser Auftrag ist mit dem Entwurf der Landesregierung weiterhin nicht erfüllt. Im Gegenteil: Die Höhe der Rente im Verhältnis zum letzten Lohn hat sich in den letzten Jahren immer stärker verringert.
Statt für eine wirksame Verbesserung der Leistungen zu sorgen, will der Bundesrat das Leistungsniveau für Frauen massiv senken, indem er das Frauenrentenalter anheben will. Allein bis 2030 wären hiervon schon 600'000 Frauen unmittelbar betroffen. Die Gleichheit zwischen Mann und Frau beim Rentenalter würde nicht mit einer Gleichheit der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt einhergehen. So liegt zum Beispiel die Erwerbsquote der 15- bis 64-jährigen Frauen in Vollzeitstellen umgerechnet bei 58,5 Prozent im Vergleich zu 85,5 Prozent bei den Männern. Hinzu kommt die bestehende Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern. Und ausserdem leisten die Frauen weiterhin den Grossteil der unbezahlten Betreuungs- und Familienarbeit. Weil die Situation der Frauen nicht mit jener der Männer vergleichbar ist, lehnt der SGB eine Gleichsetzung beim Rentenalter klar ab.
Weitere Punkte des Bundesratsvorschlags befürwortet der Gewerkschaftsbund grundsätzlich, verbunden allerdings mit Kritik im Detail. So bei der Anpassung der Rentenformel, deren positive Wirkung sich nur für sehr wenige realisiert, und dem flexiblen Rentenalter, bei dem der SGB die reduzierten Kürzungssätze für mehr Menschen fordert.