Für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

  • Überbrückungsleistung
Vernehmlassungen
Verfasst durch Reto Wyss

Stellungnahme des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz

Die Erwerbsquote dieser Altersgruppe von 66 Prozent im Jahr 1999 um 10 Prozentpunkte auf 76 Prozent im Jahr 2019 gestiegen – aus sehr unterschiedlichen Gründen. Doch längst nicht alle, die im Alter von 55 bis 64 Jahren zur Erwerbsbevölkerung zählen, haben auch eine sichere Stelle, im Gegenteil: Es gibt mehr prekäre Anstellungen und grössere Probleme mit Arbeitslosigkeit. Einmal arbeitslos, haben ältere Arbeitnehmende wesentlich grössere Probleme als jüngere, wieder eine Stelle zu finden. Während die Sozialhilfequote zwischen den Jahren 2011 und 2017 insgesamt um rund 10 Prozent zugenommen hat, waren es bei den über 55-Jährigen 32 Prozent. Ältere Stellensuchende haben es schwer. Sie schreiben viele Bewerbungen und erhalten dennoch Absagen, teilweise mit fadenscheinigen Begründungen. Es lässt sich festhalten, dass ältere Arbeitnehmende ein markant höheres Aussteuerungsrisiko haben – bei gleichzeitig viel tieferen Wiedereingliederungschancen.

Parallel zu präventiven Massnahmen wie z.B. einem verbesserten Kündigungsschutz, verbesserter Weiterbildung und Schutz gegen Altersdiskriminierung ist es absolut unerlässlich, dass die bestehenden Lücken der sozialen Absicherung im Vorrentenalter endlich geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung einer Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose ein äusserst wichtiger Schritt und wird vom SGB sehr begrüsst.

Eine weiter gehende Erläuterung und die Beurteilung der vorgeschlagenen Überbrückungsleistung im Detail findet sich in der vollständigen Stellungnahme (s.u.).
 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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