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Die Interessen der Versicherten müssen bei den Pensionskassen im Fokus stehen - hier bleibt noch einiges zu tun. Foto: © AlexRaths / istockphoto.com

 

Geschäft mit Pensionskassen-Geldern

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Verfasst durch Urban Hodel

SGB fordert klare Regeln: Die Interessen der Versicherten müssen im Zentrum stehen!

Die berufliche Vorsorge ist ein zentraler Pfeiler der Altersabsicherung in der Schweiz. Doch in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Interessen der Versicherten nicht konsequent genug geschützt werden. Zu oft nutzen gewinnorientierte Unternehmen und Versicherungen die Strukturen der 2. Säule, um ihre eigenen finanziellen Interessen durchzusetzen – auf Kosten der Versicherten und ihrer Renten.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst daher grundsätzlich den neuen Weisungsentwurf der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV), der Mindestanforderungen für Rechtsgeschäfte zwischen Pensionskassen und nahestehenden Personen definiert. Diese Regeln sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einer einheitlicheren Aufsicht. Denn nur wenn Interessenskonflikte offengelegt und reguliert werden, kann verhindert werden, dass Versicherte durch überhöhte Gebühren oder ungünstige Vertragskonstruktionen benachteiligt werden.

Allerdings greift die Weisung noch zu kurz. Eine effektive Kontrolle der Effizienz in der 2. Säule bleibt weiterhin aus. Nach wie vor können private Anbieter hohe Risikoprämien, überhöhte Verwaltungskosten oder teure Vermögensverwaltungsgebühren durchsetzen, ohne dass eine wirksame Regulierung dies unterbindet. Hier braucht es dringend weitergehende gesetzliche Anpassungen, um sicherzustellen, dass das Vorsorgekapital tatsächlich den Versicherten zugutekommt – und nicht primär den Aktionären privater Anbieter.

Zudem warnt der SGB davor, dass die neuen Transparenzvorgaben nicht zu einem unnötigen administrativen Mehraufwand führen dürfen. Denn wenn gut funktionierende, schlanke und autonome Vorsorgeeinrichtungen durch übermässige Bürokratie gezwungen werden, sich gewinnorientierten Anbietern anzuschliessen, wäre das kontraproduktiv. Stattdessen braucht es zielgerichtete Massnahmen, die sich an der Grösse und Struktur der betroffenen Vorsorgeeinrichtungen orientieren.

Klar ist: Die berufliche Vorsorge muss sich wieder stärker an ihrem ursprünglichen Zweck orientieren – nämlich die Renten der Arbeitnehmenden zu sichern. Der SGB fordert die OAK BV auf, sich nicht nur für mehr Transparenz, sondern auch für eine echte Effizienzkontrolle in der 2. Säule einzusetzen. Die Versicherten dürfen nicht länger die Leidtragenden eines Systems sein, das finanzielle Interessen von Dritten über ihre eigene soziale Sicherheit stellt.

Mehr dazu in der vollständigen Stellungnahme (PDF).

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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