Aufgrund Berechnungsfehler des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) waren die AHV-Finanzperspektiven während Jahren deutlich zu pessimistisch. Der Abstimmungskampf zur Erhöhung des Frauenrenrentalters wurde massgeblich geprägt durch diese Angstszenarien für die Zukunft der AHV. Die Stimmbevölkerung konnte sich damit keine fundierte Meinung machen – die Frauen wurden um ein Jahr Rente betrogen. Es wird zahlreiche Abstimmungsbeschwerden geben. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Abstimmungsbeschwerden von Gewerkschafterinnen.
Das BSV hat am Dienstag zugegeben, dass sie die Politik und die Bevölkerung seit Jahren mit falschen Finanzszenarien zur AHV informieren. Der SGB hat mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die offiziellen Prognosen zu düster ausfallen. Seit dieser Woche gesteht es nun auch der Bund: der AHV geht es viel besser als behauptet.
Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde 2022 äusserst knapp angenommen. Heute ist klar: die AHV-Defizitprognosen, die im Abstimmungskampf eine zentrale Rolle spielten, beruhten auf Rechenfehlern des Bundes. Die Bevölkerung wurde nicht sachlich informiert; der Meinungsbildungsprozess wäre ohne die Berechnungsfehler anders verlaufen. Das äusserst knappe Abstimmungsresultat zur Erhöhung des Frauenrentenalters ist damit in Frage gestellt.
Für den SGB ist klar: mit realistischen Finanzszenarien wäre die Abstimmung anders ausgefallen. Die Abstimmung muss aufgehoben werden. Viele Abstimmungsbeschwerden mit diesem Antrag werden heute eingereicht, auch von GewerkschafterInnen. Der SGB unterstützt diese Abstimmungsbeschwerden.