Frau vor zu vielen Rechnungen

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Hohe Teuerung belastet die Kaufkraft der Arbeitnehmenden

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Medienmitteilung

Die Inflation bleibt hoch – Entlastungen für RentnerInnen und Erwerbstätige sind jetzt dringlich

Die Teuerung bleibt mit 3.4 Prozent auf hohem Niveau und belastet damit die Kaufkraft der Berufstätigen und der Rentnerinnen und Rentner stark. Ohne Teuerungsausgleich drohen für Familien Reallohneinbussen von mehreren tausend Franken. Die Kaufkraft muss gesichert werden: Neben den dringend notwendigen generellen Lohnerhöhungen müssen die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geforderten Massnahmen – die Erhöhung der Prämienverbilligung und der rasche Teuerungsausgleich der AHV-Renten – in der Herbstsession des Parlaments dringlich umgesetzt werden. Denn die erwarteten steigenden Krankenkassen-Prämien belasten die Haushalte zusätzlich. 

Die Realeinkommen und die Kaufkraft in der Schweiz drohen zu sinken. Denn erstmals seit 2008 steigen die Konsumentenpreise wieder. Die Teuerung liegt im Juli nun weiterhin bei hohen 3.4 Prozent. Generelle Lohnerhöhungen und höhere Prämienverbilligungen sind in dieser Situation ein Muss. Die unteren und mittleren Löhne wurden bereits in den letzten Jahren zu wenig erhöht. Mit den derzeitigen Rahmenbedingungen verlieren Haushalte mit einem mittleren Lohn ohne Teuerungsausgleich künftig real mehrere tausend Franken pro Jahr. Zusätzlich droht ein Prämienschock bei den Krankenkassen von bis zu 10 Prozent. Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geforderten Entlastungen für Erwerbtätige und RentnerInnen müssen vom Parlament nun umgesetzt werden. In der Herbstsession sind die Erhöhung der Pämienverbilligung und der Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten das Minimum.

Normalerweise funktioniert der Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten. Doch auf 2023 drohen erstmals reale Rentenverluste in der Grössenordnung von 1000 Fr. für «mittlere» Rentnerinnen und Rentner. Zum einen, weil es bei den Pensions­kassenrenten keinen Teuerungsausgleich gibt. Und zum anderen, weil der «AHV-Mischindex», mit dem die Renten erhöht werden, zur Hälfte auf der Lohnentwicklung beruht. Damit hinkt die Rentenerhöhung der aktuellen Teuerung doppelt hinterher. Die AHV-Renten wurden letztmals auf den 1. Januar 2021 erhöht. Die nächste Erhöhung ist auf den 1. Januar 2023 fällig und dringend nötig.  

Die AHV-Renten liegen im Schnitt bei rund 1800 Fr. im Monat, die Pensionskassen­renten bei 1700 Fr. pro Monat. Aufgrund der aufgelaufenen Teuerung beträgt der Kaufkraftverlust bei der Pensionskassenrente rund 675 Franken pro Jahr. Bei der AHV-Rente ist der reale Rückgang aufgrund des Mischindexes nicht so stark, aber immerhin auch noch fast 370 Franken jährlich. Aufaddiert sind das dann mehr als 1000 Franken.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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