Zwei Frauen, die sagen: Mehr bezahlen, für weniger Rente? Nein zum BVG-Bschiss
 

Irreführende Berechnungen des Bundes: BVG-Rentenverluste sind viel höher

  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung

Nach den AHV-Fehlprognosen nun auch realitätsferne BVG-Berechnungen

Nachdem das BSV bereits bei den AHV-Prognosen ein falsches Bild vermittelt hat, stellt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB durch neue Berechnungen fest: Auch die Berechnungen des BSV zur Reform der 2. Säule sind viel zu positiv und vermitteln der Stimmbevölkerung ein irreführendes Bild. So führt die Senkung des Umwandlungssatzes bereits für Löhne über 4’000 Franken zu sinkenden BVG-Renten. Anders als behauptet, trifft die Reform ausserdem auch die Pensionierten: bei einer Annahme werden viele RentnerInnen noch länger auf den Teuerungsausgleich warten müssen. 

Die vom Bund veröffentlichten Zahlen beschönigen die Auswirkungen der Reform auf die Renten erheblich. Das, nachdem der Bund bereits bei den AHV-Abstimmungen fehlerhafte Finanzszenarien für die AHV vorgelegt hatte. Gemäss den Zahlen des Bundes müssen Personen mit Löhnen ab rund 5’500 Franken Monatseinkommen (x13) mit BVG-Rentenverlusten rechnen. In Wirklichkeit sind die Auswirkungen viel gravierender. 

Sinkende BVG-Renten bereits für Löhne über 4’000 Franken pro Monat

Der Bund hat die Auswirkungen der Reform in einer Übersichtstabelle dargestellt und verweist im Abstimmungsbüchlein auf diese Zahlen. Dort wird behauptet, dass fast nur Berufstätige mit über 70’000 Franken Jahreslohn Renteneinbussen erleiden würden. Und dass junge Berufstätige mit Löhnen zwischen 25’000 bis 40’000 Franken pro Jahr über 300 Franken mehr Rente pro Monat erhalten würden. Doch diese Berechnungen basieren auf völlig weltfremden Annahmen. Sie gehen davon aus, dass die Arbeitnehmenden das Leben lang genau den gleichen Lohn verdienen. D. h., wer mit 40’000 Franken ins Berufsleben einsteigt, wird sein ganzes Leben lang 40’000 Franken verdienen. Das widerspricht jeder beruflichen Realität. Die Löhne steigen im Laufe der Zeit, weil wir zumindest bis ins Alter von 50 Jahren erfahrungsbedingt mehr verdienen. Und weil die Wirtschaft produktiver wird.

Dazu kommt der Erfahrungseffekt. Die Löhne der jüngeren Berufstätigen steigen zusätzlich um etwa 1 Prozent pro Jahr. Wenn man dieses realitätsnahe Lohnwachstum einbezieht, fallen die Ergebnisse der BVG-Reform wesentlich schlechter aus. Die BVG-Renten sinken ab Monatslöhnen von etwas über 4’000 Franken (Jahreslohn 54’000 Fr.).

Bilanz der BVG-Reform bereits für Löhne über 3’300 Franken negativ.

Die Rentenverbesserungen der tiefen und sehr tiefen Einkommen sind sehr teuer. Bei einem Monatslohn von 3’500 Franken führt die Reform zu jährlich 1’500 bis 2’500 Franken höheren BVG-Beiträgen (je nach Alter) – um dafür im Alter knapp 2’000 Franken pro Jahr bzw. weniger als 200 Franken/Monat an zusätzlicher BVG-Rente zu erhalten. Die Bilanz der BVG-Reform ist deshalb bereits für Monatslöhne im Bereich von 3’300 Franken (x13) negativ. Die von den BefürworterInnen und dem Bund kolportierten Rentenverbesserungen sind in vielen Fällen eine Fata Morgana. Sie existieren nur in den irreführenden Tabellen des Bundes. In Wirklichkeit wird die Reform bei einem grossen Teil der Beschäftigten zu tieferen BVG-Renten führen. 

Reform verhindert anstehende Teuerungsausgleiche für RentnerInnen

Die Kosten für die Kompensationsmassnahmen werden nicht nur alle Erwerbstätigen, sondern auch die RentnerInnen übernehmen. Obwohl der Bundesrat behauptet, sie seien von der Reform nicht betroffen. Weil die Pensionskassen Reserven für die Kompensationen der Übergangsgeneration brauchen, steht das Geld nicht mehr zur Verfügung für den bereits diesen Herbst fälligen Teuerungsausgleich. Mit Annahme der Reform würden die Renten der Pensionierten noch seltener an die Teuerung angepasst, als dies heute schon der Fall ist. Denn Pensionierte müssen von den Pensionskassen erst dann berücksichtigt werden, wenn ihre Reserven voll geäufnet sind. Heute haben etwa die Hälfte der Pensionskassen diese Schwelle überschritten: sie müssen deshalb diesen Herbst auch Teuerungsausgleiche gewähren. Doch bei einer Annahme der Reform werden die Pensionskassen sich davor hüten. Sie werden zuerst neue Rückstellungen und Reserven bilden, um die Kompensationen zu finanzieren. Konsequenz: RentnerInnen müssten sich zusätzliche, schmerzhafte Jahre gedulden, bevor sie an die Reihe kämen. Während ihre Renten laufend an Wert verlieren – allein in den letzten drei Jahren betrug der Kaufkraftverlust einer mittleren PK-Rente rund 100 Franken/Monat.

REFERENDUMS-KOMITEE PENSIONSKASSEN-REFORM

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
Top