Jugendverbände wehren sich gegen die Diskriminierung von jungen Arbeitslosen!

  • Arbeitslosenversicherung
Medienmitteilung
Verfasst durch Jean Christophe Schwaab, SGB

Das Komitee der Jugendverbände gegen die Diskriminierung der Jugendlichen in der AVIG-Revision ruft die StimmbürgerInnen, insbesondere die Jugendlichen und die Junggebliebenen, auf, die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) abzulehnen.

Zahlreiche Schweizer Jugendverbände, die mehrere hunderttausend junge ArbeitnehmerInnen, Lernende, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler  vertreten, verurteilen eine AVIG-Revision, welche die Jugendlichen ausschliesslich aufgrund ihres Alters diskriminiert. Diese diskriminierenden Massnahmen wurden beschlossen, obwohl die Jugendlichen von Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, überdurchschnittlich betroffen sind: Im Juni 2010 gab es 133% mehr junge Langzeitarbeitslose als vor einem Jahr. Und im Vergleich zur Situation vor dem Beginn der Krise sind beinahe 60% mehr 15-24-Jährige arbeitslos.

Die AVIG-Revision sieht die folgenden Kürzungen auf dem Buckel der Jugendlichen vor: 

  • Unter-30-jährige Erwerbslose müssen neu jegliche Art von Arbeit annehmen, unabhängig von ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Tätigkeit. In diesem Zusammenhang spricht man von Zumutbarkeit der Arbeit. Mit dieser Massnahme wird das bewährte duale Berufsbildungssystem abgewertet. 
  • Die Anzahl der Taggelder, welche junge Erwerbslose erhalten, wird massiv gekürzt. Junge Berufsleute bis 25 Jahre, welche noch keine Kinder haben, erhalten neu bei gleicher Beitragszeit nur noch 200 Taggelder (statt 400). Dies entspricht einer Bezugsdauer von 9 Monaten. Diese Massnahme steht im Widerspruch zum aktuellen Anstieg der Anzahl junger Langzeitarbeitsloser. 
  • Ausbildungs- und StudienabgängerInnen erhalten sogar nur noch 90 Taggelder (statt 260), was einer Versicherungsleistung über 4 Monate entspricht.
  • Die Wartezeit, bis eine junge Person überhaupt Unterstützung bekommt, wird erhöht. Unter 25 Jährige müssen neu 10-20 Tage (bisher 5 Tage) warten (je nach Einkommen), sofern sie bereits arbeiten. Für Ausbildungs- und StudienabgängerInnen beträgt die Wartezeit sogar 6 Monate.

Da die Leistungsdauer gekürzt wird, werden zahlreiche erwerbslose Jugendliche in die Sozialhilfe gedrängt - und dies, obwohl die unter 25-jährigen bereits heute die höchste Sozialhilfequote aller Alterskategorien aufweisen.  Die Probleme werden so ausschliesslich zu Städten, Gemeinden und Kantonen verschoben und nicht ansatzweise gelöst. 

Ein breites Bündnis von Jugendorganisationen wird an der Kampagne gegen die AVIG-Revision aktiv teilnehmen. Die junge Generation verteidigt ihre Rechte und motiviert die Jugendlichen dazu, ihr Stimmrecht wahrzunehmen. Für viele Jugendliche wird diese Abstimmung die erste Erfahrung mit ihren Volksrechten sein. Die Kampagnenwebseite www.jugendarbeitslosigkeit.ch beinhaltet daher nicht nur Argumente gegen den AVIG-Abbau und Hinweise über die Kampagnen-Aktionen, sondern auch jugendgerechte Informationen über das Referendumsrecht (was ein Referendum ist, wie es zustande kommt, etc.). Die Jugend-Kampagne hat also auch einen pädagogischen Charakter. Geplant sind ein nationaler Jugend-Aktionstag sowie dezentrale Aktionen der lokalen Jugendgruppen.

 

Angehängt finden Sie Referate von:

  • Jean Christophe Schwaab, Gewerkschaftsjugend SGB
  • Kathrin Balmer, SAJV 
  • Catia Candeias, VSS
  • Elena Obreschkow, Unia-Jugend
  • Sonja Oesch, Comedia-Jugend/Gewerkschaft Kommunikation
  • Jérôme Hayoz, SEV-Jugend
  • Michael Stampfli, USO
Top