Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) spricht sich für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes für die Pensionskassen auf 2 Prozent aus. In seiner ausführlichen Konsultationsantwort begründet der SGB, warum dies nötig ist.
Angesichts der aktuellen Situation und aus den in der Antwort forumulierten Gründen wäre es für die Versicherten nicht nachvollziehbar, auf eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes zu verzichten. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch der Erhalt und die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren.