Lehren aus der gescheiterten deutschen Riester-Rente: Die Ausbauvorhaben der Bürgerlichen in der 3. Säule nützen vor allem den Gutverdienern und dem Finanzplatz

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Blog Daniel Lampart

Mit der «Riester-Rente» wurde das deutsche System der Altersvorsorge im Jahr 2001 teilprivatisiert. Die «Riester-Rente» ist ein privates, steuerlich und staatlich gefördertes Rentensparmodell, das unter Kanzler Schröder eingeführt wurde, um u.a. eine Leistungsverschlechterung in der öffentlichen «gesetzlichen Rentenversicherung» zu kompensieren.

In den letzten Jahren wurde zunehmend klar, dass die «Riester-Rente» gescheitert ist. Eine heute veröffentlichte Studie des DIW zeigt, dass vor allem gut Ausgebildete und GutverdienerInnen profitieren. Sie haben genügend Einkommen um die Mindesteinzahlungen zu leisten, die nötig sind, um die Förderzulage zu erhalten. Und sie profitieren am ehesten von steuerlichen Vorteilen. Geringverdienende, Arbeitslose und andere Bevölkerungsgruppen, die am dringendsten auf bessere Renten angewiesen wären, können kaum «riestern», wie die die Deutschen sagen. Die DIW-Studie zeigt: «Unter ärmeren Personen haben nur 13 Prozent einen Riester Vertrag im Vergleich zu 32 Prozent bei den reichsten Personen.» Die Unterschiede nach Einkommen werden mit der Zeit zudem grösser. Die Kosten des Riester-Systems sind hoch, so dass die staatlichen Förderzulagen von den «Verwaltungskosten» der privaten Anbieter aufgefressen werden. Im Tiefzinsumfeld gibt es immer weniger Versicherer, welche noch Produkte anbieten, weil die «Riester-Rente» bei der vorgeschriebenen Besitzstandgarantie für sie kein attraktives Geschäft mehr ist.

Die Schweiz kann ihre Lehren aus diesem Fehler ziehen. Denn bürgerliche ParlamentarierInnen wollen Einzahlungen in die 3. Säule steuerlich attraktiver machen. Die Begründung: Wegen den Leistungskürzungen in der AHV und in den Pensionskassen muss die private Vorsorge gestärkt werden. Doch auch das nützt in erster Linie den hohen Einkommen und den Anbietern von 3. Säule Produkten im Finanzsektor. Rentenverbesserungen für tiefe und mittlere Einkommen gibt das kaum. Das kann nur die AHV leisten, welche einerseits das soziale Gefälle durch ihren Finanzierungsmechanismus korrigiert und andererseits wesentlich geringere Verwaltungskosten hat.  

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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