Nationalrat lässt Frauen weitere 15 bis 20 Jahre auf bessere Renten warten - und lehnt den rasch wirksamen Lösungsvorschlag von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Bundesrat ab

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Blog Daniel Lampart

Der Nationalrat hat heute entschieden, dass die Frauen weitere 15 bis 20 Jahre auf eine Rentenverbesserung in der 2. Säule warten müssen. Obwohl ihre Pensionskassenrenten nur halb so hoch sind wie diejenigen der Männer, während ihre Renten bei der AHV gleich hoch sind. Und obwohl sie bereits seit Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge Mitte der 1980er-Jahre darauf warten.

Teilzeitangestellte fahren in der 2. Säule schlechter, weil nur der Lohn ab 25'095 Fr. (Koordinationsabzug) obligatorisch versichert ist. Das trifft Frauen stärker, weil sie öfter Teilzeit arbeiten. In der Revision der 2. Säule ist vorgesehen, dass sich das verändert. Der Koordinationsabzug von heute 25'095 Fr. soll gesenkt werden. Damit wäre ein grösserer Teil des Lohnes im BVG-Obligatorium versichert.

Doch bis das zu höheren Renten führt, vergeht in der 2. Säule viel Zeit. Denn die Frauen müssen zuerst viele Jahre mehr einzahlen, bis sie ein höheres Alterskapital und somit eine höhere Rente haben. Und weil der Nationalrat auch den Rentenumwandlungssatz – mit dem das Alterskapital in eine Rente umgerechnet wird – von 6.8 auf 6 Prozent gesenkt hat, dauert es noch länger. Es vergehen mehr als 15 Jahre, bis die ersten Frauen mit (etwas) höheren Renten in Pension gehen.

Der Nationalrat hätte die Rentensituation der Frauen viel schneller verbessern können. Wenn er den Kompromissvorschlag von Gewerkschaften, Arbeitgeber und Bundesrat übernommen hätte. Denn dieser sah vor, dass alle Neu-Pensionierten künftig einen Rentenzuschlag von 200 Fr./Mt. erhalten hätten (später 150 bzw. 100 Fr./Mt.). Die Rentensituation der Frauen, Teilzeitangestellten und GeringverdienerInnen hätte sich schlagartig verbessert. Denn der Rentenzuschlag wäre auf einem Sonderbeitrag von 0.5 Lohnprozenten auf Löhnen bis 860'400 Fr. bezahlt worden. D.h. die TopverdienerInnen hätten die dringend notwendigen Rentenverbesserungen mitfinanziert.

Nun geht die Revision an den Ständerat. Mal schauen, ob auch er den Frauen und Teilzeitangestellten die überfälligen Rentenverbesserungen vorenthalten will.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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