Der SGB begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Umsetzung der 13. AHV-Rente voranzutreiben. Der SGB spricht sich für eine mittelfristige Finanzierung der 13. AHV-Rente über Lohnprozente aus. Inakzeptabel ist der Verzicht auf den Bundesbeitrag. Wer bestellt, muss auch zahlen.
Mit dem Ja zur 13. AHV-Rente am 3. März ist klar, dass die Pensionierten eine zusätzliche Monatsrente erhalten. Für den SGB ist positiv, dass der Bundesrat die Umsetzung schnell an die Hand nimmt.
Die AHV macht Milliardenüberschüsse und der Fonds ist gut gefüllt. Mittelfristig braucht es jedoch eine Zusatzfinanzierung. Der SGB spricht sich dabei für höhere Lohnbeiträge aus. Das ist sozial, weil hohe Einkommen mehr bezahlen müssen. Und es ist effizient, da die Lohnbeiträge im AHV-Gesetz erhöht werden können und es keine zusätzliche Volksabstimmung braucht. Höhere Lohnbeiträge dürften für die Bevölkerung kaum spürbar sein. Denn die Sozialabgaben sind in letzter Zeit spürbar gesunken. Und sie werden voraussichtlich noch weiter sinken. Die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV führt so einzig zu einer Umkehr dieser Senkungen.
Der SGB ist sehr befremdet darüber, dass der Bundesrat den Bundesbeitrag an die 13. AHV-Rente nicht bezahlen will. Dieser wurde u. a. einführt, um Leistungen der AHV zu finanzieren, die nicht durch Lohnbeiträge erworben werden (Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Leistungen an Hinterbliebene u. a.). Der Streichungsvorschlag trägt die Handschrift von Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Sie verstösst damit bereits zum zweiten Mal gegen die Bürgertugend: «Wer bestellt, muss auch zahlen». Bereits in der Arbeitslosenversicherung will die Finanzministerin öffentliche Leistungen nicht finanzieren. Der SGB schlägt zudem vor, dass die Kantone einen Beitrag zur Finanzierung der 13. AHV-Rente leisten sollen, da sie durch diese zusätzliche Einnahmen haben. Das könnte den Bund entlasten.