ältere Frau muss rechnen

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Sparen bei den Frauenrenten: Bundesrat konkretisiert AHV-Abbau

  • AHV
Medienmitteilung

Der SGB zum AHV-Abbau des Bundesrates

Noch bevor die Erhöhung des Rentenalters der Frauen in Kraft tritt, schreitet der Bundesrat munter mit einem weiteren Abbau der Frauenrenten voran. Obwohl die AHV-Finanzen für das nächste Jahrzehnt gesichert sind. Die heute beschlossenen Eckwerte bestätigen dabei unmissverständlich, wie sich der Bundesrat Gleichstellung vorstellt: anstatt die Renten der Frauen zu erhöhen und die von ihnen geleistete Betreuungs- und Erziehungsarbeit mit anständigen Renten zu sichern, sollen die Witwenrenten um 810 Millionen Franken gekürzt werden.

Die Details zur geplanten Vorlage sind erst teilweise bekannt. Klar ist jedoch, dass Frauen besonders betroffen sein werden. Denn gemessen an den heutigen Kosten erhalten sie fast 90 Prozent der Hinterlassenenleistungen. Und weil nur eine von zehn Witwen ihren Ehemann vor dem Rentenalter verliert, werden wohl auch Rentnerinnen betroffen sein. Dabei hat der Bundesrat erst letztes Jahr einen eindeutigen Bericht verabschiedet: Frauen sind nach dem Tod ihres Ehepartners bereits heute häufiger in einer schwierigen finanziellen Lage als Männer. All diesen Frauen bietet der Bundesrat mickrige Übergangszeiten an und dafür bereits ab 50 Jahren den Gang zum Sozialamt bzw. zu den Ergänzungsleistungen. Einziger Lichtblick: immerhin will der Bundesrat auf Kürzungen bei den Kinderrenten verzichten.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici

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