Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose: Kein Ausbau von sozialer Sicherheit, sondern eine Teilkorrektur früherer Verschlechterungen

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Blog Daniel Lampart

Die soziale Sicherheit für die Ü55 hat sich in den letzten 15 Jahren verschlechtert. Die Überbrückungsleistung ist daher nicht einfach ein Leistungsausbau, wie die Gegner unterstellen. Sondern sie korrigiert einen Teil des früheren Leistungsabbaus. Für die Ü55 waren vor allem zwei Entwicklungen bedeutend. Die Verschlechterungen bei der Invalidenversicherung und bei den Pensionskassen.

Die Invalidenversicherung IV ist für viele ältere Arbeitnehmende mit gesundheitlichen Problemen ein wichtiger Notausgang aus einer unerträglichen Lage. Seit Anfang der 2000er-Jahre wurden die Leistungen jedoch angegriffen. Der damalige Arbeitgeberdirektor Hasler sprach im Jahr 2004 sogar vom „Sozialmoloch Schweiz“ und forderte substanzielle Leistungskürzungen. SVP-Nationalrat Blocher attackierte die Mehrheit der IV-Bezüger ein halbes Jahr vor seiner Bundesratswahl als „Scheininvalide“. In der Folge wurden die Leistungen der IV im Rahmen von Revisionen tendenziell verschlechtert. Zudem wurde die Rentenpraxis der Vollzugsstellen und der Gerichte spürbar restriktiver, so dass sich die Zahl der Neurenten halbierte (s. die Analyse des SGB).

Bei den Pensionskassen gibt es wesentlich weniger Frühpensionierungen. Dieses Instrument ist vor allem bei Reorganisationen oder Problemen im Betrieb ein wichtiger Notausgang. Die Gewerkschaftserfahrung zeigt, dass heute ältere Arbeitnehmende eher entlassen und weniger frühpensioniert werden. Inwiefern das auch auf eine grössere soziale Härte bei der Arbeitgeberschaft zurückzuführen ist, lässt sich nicht genau sagen. Klar ist aber, dass die Pensionskassen heute finanziell weniger leistungsfähig sind. Und dass die reglementarischen Rentenalter für Frauen und Männer in letzter Zeit angehoben wurden, was Frühpensionierungen verteuert (s. die Übersicht auf Seite 6).

Diese Leistungsverschlechterungen bei der sozialen Sicherheit in der Schweiz haben wesentlich zu den Problemen der Ü55 beigetragen. Es ist alles andere als überraschend, dass die Sozialhilfefälle vor allem in dieser Altersgruppe zugenommen haben. Mit der Überbrückungsleistung wird das erstmals wieder etwas korrigiert. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll nicht in der Fürsorge enden müssen.  

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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