Der Verordnungsentwurf orientiert sich wo möglich eng am System der Ergänzungsleistungen. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) überzeugt die Revision der Ergänzungsleistungen nicht durchwegs. Dennoch ist der SGB der Ansicht, dass eine enge Anlehnung der Überbrückungsleistungen an jene der Ergänzungsleistungen nicht nur dem Willen des Gesetzgebers entspricht, sondern auch aus Sicht des Vollzugs zu unterstützen ist.
In seiner Vernehmlassungsantwort (siehe unten) nimmt der SGB detailliert Stellung.