„Vergessen“ der Sozialversicherungen ist zu sanktionieren

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Medienmitteilung
Verfasst durch Peter Lauener, Leiter Kommunikation SGB

Die Schwarzarbeits-Kontrollen stellen zahlreiche Verstösse gegen das Sozialversicherungsrecht fest. „Vergessene“ Anmeldungen oder die „vergessene“ Ablieferung der Sozialversicherungsbeiträge haben jedoch für den Arbeitgeber kaum Konsequenzen. Mit einer nachträglichen Anmeldung nach der Kontrolle kann er seine Weste rein waschen. 

Diesen unbefriedigenden Befund belegt der heute veröffentlichte Bericht des SECO über die Umsetzung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Das ist für den SGB nicht akzeptabel: Bei Arbeitsaufnahme müssen die nötigen Anmeldungen bei den Sozialversicherungen getätigt werden. Für den SGB ist klar: Wer dies nicht tut, gehört sanktioniert. 

Positiv zu vermerken ist, dass die kantonalen Kontrollen und Sanktionen seit 2008 zugenommen haben. 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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