Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit

  • Gesundheit
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist mit den hier zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit vorgeschlagenen Verordnungsbestimmungen einverstanden. Nur leider ist das entsprechende Gesetz absolut unzureichend, worauf der SGB bereits in seiner damaligen Stellungnahme hingewiesen hat:

«Eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung einer Branchenvereinbarung, also die optionale Regulierung von Selbstregulierung: Auf eine mildere Art und Weise kann die Politik kaum eingreifen, und das ist im Rahmen einer Sozialversicherung klar ungenügend.»

Wie bereits dazumal kritisiert, ist durch diese Vorgehensweise nicht einmal garantiert, dass die minimalen gesetzlichen Fortschritte überhaupt in Kraft treten können. Denn die Allgemeinverbindlichkeit der Branchenvereinbarung muss von den Versicherern selbst beantragt werden, was gemäss Erläuterndem Bericht bis anhin nicht geschehen ist. Die halbherzige Regulierung der Versicherungsvermittlung droht damit wie erwartet zu scheitern, was den dringenden Bedarf eines unmissverständlichen und verbindlichen gesetzlichen Rahmens jenseits der freiwilligen Selbstregulierung umso deutlicher aufzeigt.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
Top