Die hohe Inflation und die steigenden Krankenkassen-Prämien belasten die Haushalte. Ohne Massnahmen zur Stabilisierung der Kaufkraft und die dringend notwendigen generellen Lohnerhöhungen drohen für Familien Reallohneinbussen von rund 5’000 Franken. Für RentnerInnen droht bis 2024 ein Kaufkraftverlust im Umfang einer gesamten Monatsrente. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst daher den ersten Schritt im Nationalrat, mit der Unterstützung des raschen Teuerungsausgleiches der AHV-Renten sowie der Erhöhung der Prämienverbilligung. Die Kaufkraft der Erwerbstätigen und RentnerInnen muss gesichert werden.
Der Verfassungsauftrag verlangt bei der AHV explizit einen Teuerungsausgleich. Aufgrund der bisherigen Berechnungsweise beim Mischindex ist das nicht gewährleistet. Damit die Kaufkraft der Renten gewährleistet ist, braucht es auf 2023 einen Sonderentscheid, welchen der Bundesrat noch verweigerte. Der SGB begrüsst den heute vom Nationalrat beschlossenen vollen Teuerungsausgleich der AHV- Renten und ruft den Ständerat dazu auf, zu folgen. Der Entscheid wirkt sich auch positiv aus auf BezügerInnen von IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. Dies ist bitter nötig, denn die Kaufkraft der RentnerInnen ist stark unter Druck, weil es bei der Pensionskasse meistens keinen Teuerungsausgleich gibt. Von 2021 bis 2024 droht bei einer mittleren Pensionskassenrente ein Kaufkraftverlust von rund 100 Franken pro Monat.
Auch die Annahme der Motion zur Abfederung des kommenden Prämienschocks bei den Krankenkassen ist ein Lichtblick. Mit der Erhöhung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen um 30 Prozent stehen so im nächsten Jahr zusätzliche 850 Millionen Franken zur Verfügung. In der Verantwortung stehen nun aber vor allem die Kantone: Diese haben in den letzten Jahren trotz Prämien- und Bevölkerungswachstums die Mittel für die Verbilligungen in vielen Fällen stark gekürzt. Nun müssen sie schleunigst nachbessern und wie der Bund die Mittel massiv erhöhen (ansonsten erhalten sie gemäss Motionstext auch die zusätzlichen Bundesgelder nicht). Nichtsdestotrotz reichen die 850 Millionen aber keineswegs, um den drohenden Prämiensprung komplett abzufedern. Denn steigen die Prämien schlimmstenfalls um 10 Prozent, würde diese Summe lediglich einen Viertel des zusätzlichen Prämienvolumens abdecken. Umso wichtiger bleibt, dass der Ständerat nun – neben der Annahme dieser Motion – endlich die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative von SP und Gewerkschaften vorantreibt.