Abschaffung der Emissionsabgabe: Eine Analyse der Stadt Lausanne zeigt, dass auch Kantone, Städte und Gemeinden Steuerausfälle haben dürften

  • Finanzen und Steuerpolitik
Blog Daniel Lampart

Die Abschaffung der Emissionsabgabe würde einzig beim Bund zu Ausfällen führen. "Für Kantone und Gemeiden ändert sich nichts", schreibt der Bund im Abstimmungsbüchlein. Doch das stimmt so nicht. Das zeigt eine Schätzung der Stadt Lausanne. Diese rechnet damit, dass die Gewinnsteuereinnahmen 5 Prozent tiefer ausfallen werden. Warum  das?

Die Emissionsabgabe schafft heute für die Unternehmen einen Anreiz bei der Einbringung von Sacheinlagen in eine Gesellschaft einen tiefen Wert anzugeben. Dieser Wert ist dann auch Basis für die Gewinn- und Verrechnungssteuer bzw. für die künftigen, steuerrelevanten Abschreibungen. Ohne Emissionsabgabe wird es für die Unternehmen attraktiver, den Wert der Sacheinlagen hoch zu veranschlagen, was zu höheren Abschreibungen und damit zu tieferen Gewinnsteuern führt. Die Emissionsabgabe erleichtert weiter den Vollzug bei den Gewinnsteuern, indem die Steuerbehörden bei der Gründung oder der Kapitalerhöhung einer Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, die Werte zu überprüfen und eine klare steuerliche Ausgangslage zu schaffen, speziell auch für die Erhebung der Kantonssteuern.

Die Einbringung von Sacheinlagen muss gemäss Gesetz zum Verkehrswert geschehen. Doch der Verkehrswert ist eine Schätzung, welche je nach Methode oder Sichtweise unterschiedliche Werte annehmen kann. Besonders gross der Spielraum gemäss Experten bei immateriellen Anlagen. Gerade diese können sehr hohe Werte annehmen. D.h. dass auch das Abschreibungspotenzial beträchtlich ist.

Trotz diesen Zusammenhängen hat der Bund nie darauf hingewiesen, dass die Abschaffung der Emissionsabgabe bei Kantonen, Städten und Gemeinden zu Ausfällen führen kann. Dementsprechend gibt es auch keine Schätzung des Ausfallpotenzials durch das Finanzdepartement. Das ist leider nicht das erste Mal. Im Gegenteil hat die Unterschätzung von Steuerausfällen System. Bei der Unternehmenssteuerreform II waren die Steuerausfälle beispielsweise viel höher als vom Bundesrat im Abstimmungsbüchlein behauptet.

Die Stadt Lausanne schätzt die möglichen Einnahmenausfälle bei der Gewinnsteuer auf 3 Mio. Fr. oder rund 5 Prozent der Gewinnsteuereinnahmen. Von anderen Kantonen und Gemeinden ist leider nichts bekannt. Würde man diese 5 Prozent auf die ganze Schweiz hochrechnen, ergäbe das Ausfälle von 1 Mrd. Fr. Womöglich ist die Realität tiefer. Es wäre wichtig, dass das Departement Maurer nun eigene Schätzungen vornehmen würde. Denn das Thema ist für die Meinungsbildung im Hinblick auf die Abstimmung relevant.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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