Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III final)

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die vorgelegten Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und teilt die Haltung des Bundesrats, dass eine mit dem internationalen Standard konforme Umsetzung der Eigenmittelregulierung für den Bankenstandort Schweiz von hoher Bedeutung ist.

Im Aggregat werden die Standardanpassungen über alle Nicht-Grossbanken keine wesentlichen Veränderungen der Kapitalanforderungen bewirken und sich somit auch nicht auf die Finanzierungskosten auswirken. Die zusätzlichen Kosten aus der Umsetzung der Vorlage für den Bankensektor werden somit hauptsächlich bei den Grossbanken anfallen. Der brancheninterne jährliche Nettonutzen wird, dank dem Vorteil einer Ansiedlung der Institute an einem standardkonformen Finanzstandort, positiv ausfallen.

Der zusätzliche gesellschaftliche Nutzen ist enorm. Eine risikosensitive Eigenmittelunterlegung durch die Banken verbessert die Internalisierung der durch die Banken im Falle ihres Zusammenbruchs generierten (externen) Kosten. Dies stärkt die Finanzstabilität und schützt die Wirtschaft und den Schweizer Arbeitsmarkt vor Schocks.

Der SGB begrüsst ein baldiges Inkrafttreten der Umsetzung in der Schweiz, um mit der internationalen Entwicklungen Schritt zu halten.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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