Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail»)

  • Finanzen und Steuerpolitik
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Für die Stabilität des Schweizer Arbeitsmarkts ist es wichtig, dass systemrelevante Banken (SIB) Liquiditätsschocks besonders gut und jederzeit absorbieren können. Nur so können sie ihre Zahlungsverpflichtungen auch in aussergewöhnlichen Belastungssituationen erfüllen. Deshalb begrüsst der Schweizerische Gewerkschaftsbund eine Revision der Liquiditätsverordnung, die die erforderliche Liquidität sichern soll.

Dass diese LiqV-Änderung auf bankinterne Ansätze und Szenarioannahmen zur bankindividuellen Risikoevaluation abstützt, ist aber nicht zielführend. Die FINMA soll für jedes Institut spezifisch die Liquiditätsanforderungen definieren. Dazu soll auch sie, und nicht die Banken selber, bankindividuellen Risikoevaluationen vornehmen. Nur so können unabhängige und präzise Anforderungen bestimmt werden um die Liquidität und Systemstabilität zu sichern.

Die Stellungnahme des SGB finden Sie unten als PDF.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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