Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau Corona-Schuld)

  • Finanzen und Steuerpolitik
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Ohne die Kurzarbeit und die weiteren Stützungsmassnahmen des Bundes wäre die Schweiz in der Corona-Pandemie in eine sehr schwere Rezession gefallen. Zur Krisenbekämpfung waren rund 25 Mrd. Fr. erforderlich. Obwohl im Frühling 2021 ein Konjunkturaufschwung eingesetzt hat, ist die wirtschaftliche Lage nach wie vor relativ fragil. Gewisse Gruppen von Arbeitnehmenden werden einem verstärkten Strukturwandel ausgesetzt sein und Unterstützung benötigen. Die Finanzpolitik darf daher auf keinen Fall restriktiv werden. Zudem gibt es grosse Herausforderungen wie die Verhinderung der Klimaerwärmung, die grössere Investitionen erforderlich machen. Der Bund braucht einen möglichst grossen Ausgabenspielraum.

Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist deshalb klar, dass die einmaligen Corona-Sonderausgaben des Bundes nicht der Schuldenbremse unterstellt werden dürfen. Die Verfassung sieht im Falle von schweren Rezessionen Ausnahmen von der Schuldenbremse vor. Zudem wirkte die Schuldenbremse seit ihrer Einführung restriktiv. Im Gegensatz zur Vorgabe in der Verfassung, dass Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht sein müssen, nahm der Bund seit der Einführung der Schuldenbremse 29 Mrd. Fr. mehr ein als er ausgab. Dieser Betrag liegt denn auch auf dem so genannten «Ausgleichskonto». Wenn man die 25 Mrd. Fr. Corona-Ausgaben mit den 29 Mrd. Fr. auf dem «Ausgleichskonto» verrechnen würde, würde dieses Konto endlich auch seinem Namen gerecht. Und die Schuldenbremse würde endlich dem Volkswillen in der Verfassung entsprechen.

Die finanzielle Lage des Bundes ist äusserst komfortabel. Die konservativere HRM-Finanzstatistik weist Ende 2020 ein Eigenkapital von 9 Mrd. Fr. aus; in der Finanzstatistik gemäss IWF hat der Bund sogar ein Reinvermögen von 89 Mrd. Fr. Die Zinsen für Kredite sind negativ - trotz einer Teuerung von rund 1 Prozent. Ökonomisch wäre es unsinnig, unter solchen Bedingungen Sparpakete zu schnüren.

Der SGB spricht sich darum auch dagegen aus, die Einnahmenanteile des Bundes an den SNB-Gewinnen zur Amortisierung zu verwenden. Die SNB-Gewinnanteile werden besser der AHV gutgeschrieben, um künftige Renten zu zahlen.

Die vollständige Vernehmlassungsantwort inkl. beantwortetem Fragebogen findet sich unten verlinkt.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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